Die Grundpflege besteht aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität z.B.:
- Körper-,Haar und Nagelpflege
- Betten, Lagern , Mobilisieren
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Arzt und Behördengänge
Die Grundpflege besteht aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität z.B.:
Alle Personen mit einem Pflegegrad
1 bis 5, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden, haben
einen Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von
125,-€.
Dieser Betrag steht monatlich zur Verfügung, kann
aber auch gesammelt werden. Wird der Betrag nicht im Kalenderjahr
ausgeschöpft, kann er in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen
werden.
Der Entlastungsbetrag kann (bis auf die Ausnahme beim
Pflegegrad 1) nicht für die Körperpflege verwendet werden. Er dient
zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender
in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der
Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei
der Gestaltung ihres Alltags.
Wir haben Betreuungskräfte, die
je nach Absprache mit den Angehörigen ein- oder mehrmals wöchentlich
zu unseren Kunden fahren und etwas mit ihnen unternehmen. Möglichst
nach biographischen Gesichtspunkten und nach den individuellen
Wünschen, gestalten sie Besuche bei Veranstaltungen, unternehmen
Spaziergänge, trinken zusammen Kaffee, spielen Gesellschaftsspiele
und vieles mehr. Dabei werden außerdem viele interessante Gespräche
geführt.
Wir beraten über alle Möglichkeiten der häuslichen Pflege und Betreuung, sowie deren Kosten.
Wir unterstützen sie bei der Antragstellung für Leistungen z.B.
Rufen Sie uns an! 02553-9733555
Wir kommen auch gerne zu Ihnen nach Hause und beraten Sie kostenlos und unverbindlich.
Hand in Hand Pflegedienst
Holtmann-Niehues GmbH
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