Die Grundpflege besteht aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität z.B.:
- Körper-,Haar und Nagelpflege
- Betten, Lagern , Mobilisieren
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Arzt und Behördengänge
Alle Personen mit einem Pflegegrad 1 bis 5, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden, haben einen Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 131,-€.
Dieser Betrag steht monatlich zur Verfügung. Wird der Betrag nicht im Kalenderjahr ausgeschöpft, kann er in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.
Der Entlastungsbetrag kann (bis auf die Ausnahme beim Pflegegrad 1) nicht für die Körperpflege verwendet werden. Er dient zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender.
Wir haben ausgebildete Betreuungskräfte, die je nach Absprache mit den Angehörigen ein- oder mehrmals wöchentlich zu unseren Kunden fahren und etwas mit ihnen unternehmen. Nach biographischen Gesichtspunkten und nach den individuellen Wünschen, gestalten sie Besuche bei Veranstaltungen, unternehmen Spaziergänge, begleiten zu Arztterminen oder therapeutischen Terminen, trinken zusammen Kaffee, spielen Gesellschaftsspiele und vieles mehr. Dabei werden außerdem viele interessante Gespräche geführt.
Die Grundpflege besteht aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität z.B.:
Unsere Pflegefachkräfte übernehmen ärztlich verordnete Leistungen z.B.:
Wir beraten über alle Möglichkeiten der häuslichen Pflege und Betreuung, sowie deren Kosten.
Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung für Leistungen z.B.
Rufen Sie uns an! 02553-9733555
Wir kommen auch gerne zu Ihnen nach Hause und beraten Sie kostenlos und unverbindlich.